Ihre Ansprechpartnerin für Erbrecht und Nachfolgegestaltung in Köln

Als Fachanwältin für Erbrecht stehe ich Ihnen mit langjähriger Erfahrung und juristischem Know-how zur Seite – vor allem aber mit einem offenen Ohr für Ihre persönliche Situation. Denn jede erbrechtliche Fragestellung ist so individuell wie der Mensch, der dahintersteht.

Ob Sie ein Testament erstellen möchten, eine Vorsorgevollmacht brauchen oder im Erbfall Unterstützung bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche suchen: Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die zu Ihnen passt – rechtlich fundiert, sachlich verständlich und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt.

Ihre Wünsche und Beweggründe bilden dabei stets den Ausgangspunkt meiner Arbeit. Geht es um die gerechte Verteilung von Vermögen, die Absicherung Ihrer Angehörigen oder steuerliche Fragen? Oder vielleicht um die Gestaltung einer lebzeitigen Übertragung oder die Regelung einer Unternehmensnachfolge? Ich begleite Sie mit fachlicher Klarheit und menschlicher Sensibilität.

Auch im Erbfall ist mir bewusst: Hinter jeder rechtlichen Auseinandersetzung stehen Beziehungen – und oft Familien, die auch in Zukunft miteinander leben wollen. Deshalb setze ich nicht nur auf juristische Lösungen, sondern auf Verständigung und Respekt. Doch ebenso klar ist: Manchmal sind einvernehmliche Lösungen nicht mehr möglich oder von vornherein aussichtslos. Auch in solchen Fällen stehe ich entschlossen an Ihrer Seite – mit Nachdruck, Durchsetzungskraft und dem klaren Ziel, Ihre berechtigten Ansprüche effektiv zu vertreten.

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Beratung liegt auf der rechtlichen Vorsorge: Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen geben Ihnen und Ihren Angehörigen Sicherheit – auch für den Fall, dass Sie selbst einmal nicht mehr entscheiden können.

Ich weiß: Der Schritt, einen Anwalt zu kontaktieren, fällt nicht immer leicht. Umso wichtiger ist mir ein vertrauensvoller, persönlicher Austausch. Sie stehen für mich als Mensch im Mittelpunkt – mit Ihrer Geschichte, Ihren Gefühlen und Ihren Zielen.

Testament Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wer was erben soll – klar, rechtssicher und oft besser als die gesetzlich geregelte Erbfolge. Berliner Testament Das Berliner Testament gibt Ehepaaren Sicherheit: Sie setzen sich gegenseitig als Erben ein und sorgen gemeinsam für die Zukunft ihrer Familie – klar geregelt und individuell gestaltbar. Erbvertrag Erbfolge Digitaler Nachlass Schenkung Unternehmer-Testament Patchwork-Familie Wohnrecht - Nießbrauch Ein Erbvertrag bindet alle Seiten: Er regelt verbindlich, wer was bekommt – ideal bei komplexen Familien- oder Unternehmensverhältnissen. Die Erbfolge regelt, wer erbt. Es gibt eine gesetzliche Regelung, wenn kein Testament vorliegt. Oder Sie treffen eine individuelle Regelung nach Ihren Wünschen in Ihrem Testament. Auch digitale Konten, Daten und Abos gehören zum Nachlass. Wer vorsorgt, schützt Angehörige – mit klaren Rege-lungen zu Zugang, Verwaltung und Löschung. Mit einer Schenkung können Sie schon zu Lebzeiten Vermögen weitergeben – gezielt, steuerlich vorteilhaft und gut geplant. Das Unternehmertestament sorgt für klare Regeln zur Unternehmens-nachfolge – und schützt sowohl Erben als auch das Unternehmen. In Patchwork-Familien ist eine individuelle Testamentsgestaltung besonders wichtig, da die gesetzliche Erbfolge oft Ihren persönlichen Wünschen entgegensteht. Wohnrecht und Nießbrauch sichern Ihnen Nutzungsrechte – etwa für das eigene Zuhause – auch wenn das Eigentum übertragen wird. Testamentsvollstreckung Anfechtung Erbengemeinschaft Erbschein Pflichtteil Erbschaftssteuer Nachlassschulden Ausschlagung Teilungsversteigerung Bestattung Vorsorgevollmacht Patientenverfügung Betreuungsverfügung Eine Vertrauensperson (z.B. Ihr Anwalt) sorgt dafür, dass Ihr letzter Wille genau so umgesetzt wird, wie Sie ihn in Ihrem Testament festgelegt haben. Ein Testament kann angefochten werden, wenn es z. B. durch Irrtum, Drohung oder Täuschung entstanden ist – oder wenn Pflichtteilsberechtigte nachträglich hinzukommen. Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft – sie müssen gemeinsam über den Nachlass entscheiden. Der Erbschein ist ein amtliches Dokument, das beim Nachlassgericht beantragt wird. Es bestätigt, wer Erbe ist – oft nötig bei Grundbuchämtern, unter Umständen auch bei Banken. Nahe Angehörige einer verstorbenen Person haben auch dann Anspruch auf einen Teil des Erbes, wenn sie im Testament übergangen wurden. Wer erbt, muss je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes Erbschaftssteuer zahlen. Es gelten Freibeträge und Steuervergünstigungen, z. B. für Familienheime oder betriebliches Vermögen. Zum Nachlass zählen auch Schulden. Erben haften dafür – außer sie begrenzen die Haftung oder schlagen das Erbe aus. Wer ein überschuldetes Erbe nicht antreten möchte, kann es durch Ausschlagung innerhalb von 6 Wochen ablehnen. Können sich Miterben nicht über den Verkauf einer geerbten Immobilie einigen, kann ein Miterbe beim Gericht die Teilungsversteigerung beantragen. Dies erfolgt in der Regel über einen Anwalt. Die Organisation der Bestattung obliegt den nächsten Verwandten – hier gibt es gesetzliche Vorgaben. Die Kosten tragen in der Regel die Erben. Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, wer im Ernstfall rechtlich für Sie handeln darf – z. B. bei Krankheit. Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in einer Grenzsituation wünschen oder ablehnen. Sie bestimmen, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer einsetzen soll, falls Sie selbst keine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Was bedeutet eigentlich …?

Was bedeutet eigentlich …?

Zu meiner Person

Geboren in Detmold, habe ich in Mainz und Köln Rechtswissenschaften studiert und bin seit über 28 Jahren als Rechtsanwältin tätig. Nach mehreren Jahren Tätigkeit im Steuerrecht für einen deutschen Stahlkonzern war ich als Sozius in zwei renommierten Kölner Kanzleien (Rechtsanwälte Gerritzen und Rechtsanwälte Dr. Lieser M.C.L.) tätig. Dort betreute ich zunächst überwiegend zivilrechtliche Mandate, bevor ich 2010 begann, mich ganz dem Erbrecht zu widmen. Die Fachanwaltsausbildung im Erbrecht absolvierte ich an der Hagen Law School und wurde von der Rechtsanwaltskammer Köln zur Fachanwältin für Erbrecht zugelassen. Seit 15 Jahren bin ich auf diesem Rechtsgebiet tätig – und führe seit 2016 meine eigene Kanzlei im Herzen von Köln, direkt am Gustav-Heinemann-Ufer. Hier begleite ich Sie kompetent, empathisch und zuverlässig in allen Fragen rund um Erbe, Testament und Vermögensnachfolge.