Wann brauche ich einen Erbschein?

Wer als Erbe über den Nachlass verfügen können will, muss seine Erbenstellung nachweisen. Banken, Versicherungen und andere Vertragspartner oder Schuldner müssen dies überprüfen, um sicherzustellen, dass sie nicht doppelt in Anspruch genommen werden. Auch beim Grundbuchamt muss zur Umschreibung eines Grundstücks ein Nachweis vorgelegt werden. Hierzu dient der Erbschein, dessen Erteilung aber mit Kosten verbunden weiterlesen…

Tod des Mieters

Als Vermieter suchen Sie sich Ihren Mieter gerne selber aus. Wenn ein Mieter stirbt, kann es aber passieren, dass jemand in das Mietverhältnis eintritt, den Sie sich eben nicht ausgesucht haben. Hier ist es wichtig, dass Sie die Fristen und Regeln kennen, um gegebenenfalls zu reagieren. Wenn der Mieter gemeinsam mit einem Ehe- oder Lebenspartner weiterlesen…

Gemeinsames Ehegattentestament – kann der längerlebende Ehegatte es ändern?

Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern errichten ein gemeinsames Testament und setzen sich gegenseitig zu Erben ein. Später wird dieses Testament ergänzt, Ihre Eltern bestimmen, dass Sie gemeinsam mit Ihren Geschwistern den Längerlebenden beerben sollen. Dann stirbt der erste Elternteil. Im Vertrauen darauf, dass Sie später den anderen Elternteil beerben werden, akzeptieren Sie den Willen weiterlesen…

Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?

Kann das Betreuungsgericht, obwohl eine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, eine Betreuung anordnen und sogar anstelle des bevollmächtigten Familienangehörigen einen Berufsbetreuer einsetzen? Unter bestimmten Voraussetzungen kann dies tatsächlich drohen, und das unabhängig davon, ab die Vollmacht privatschriftlich, mit Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde oder, wie bei dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH vom 03.02.2016, Az. XII ZB weiterlesen…

Ist Ihre Patientenverfügung wirksam abgefasst?

Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16 – hat der BGH die Anforderungen an den Inhalt von Patientenverfügungen deutlich erhöht. Seit der Gesetzgeber 2009 grundlegende Regelungen hierzu erlassen hat, gibt es insbesondere im Internet zahlreiche Muster für eine solche Erklärung. Viele der bis dahin – von Anwälten, Notaren, aber auch dem Bundesministerium der weiterlesen…

Vergessene Bestimmungen in einem Testament

Ein Testament kann auch handschriftlich, ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, verfasst werden. Während ein Erbvertrag grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf, können Ehegatten auch ein gemeinsames Ehegattentestament handschriftlich aufsetzen. Weit bekannt ist das „Berliner Testament“, mit dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen und dann in der Regel die – gemeinsamen – Kinder weiterlesen…

Fortsetzung: Die Beerdigung – Rechte, Pflichten, Kosten

Es kommt leider nicht selten vor, dass die eigentlich Verpflichteten, die für eine angemessene und schnelle Beisetzung sorgen sollen, diese Aufgabe nicht übernehmen wollen, sei es, dass sie zu dem Verstorbenen keinen Kontakt hatten oder sogar ein schlechtes Verhältnis bestand. Den zivilrechtlichen Regelungen über die Bestattungspflicht und die Totenfürsorge steht die Verpflichtung der Gemeinde gegenüber, weiterlesen…

Die Beerdigung – Rechte, Pflichten, Kosten

Bei jedem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen als Erstes die Aufgabe, für eine angemessene Bestattung des Verstorbenen zu sorgen. Oftmals bietet diese Aufgabe den Angehörigen Trost und eine Beschäftigung, die die ersten Tage der Trauer ausfüllt und erträglich macht. Die Familie, Freunde und Bekannte finden zusammen, um gemeinsam Abschied zu nehmen und des Verstorbenen weiterlesen…

Das eigenhändige Testament – Fallstricke der Form

Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Das Gesetz nennt dies „eigenhändig“, was bedeutet, dass das Dokument nicht nur unterschrieben, sondern mit seinem gesamten Inhalt vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein muss. Auch Ehegatten können in dieser Form ein gemeinsames Testament errichten. In diesem Fall schreibt einer der Ehegatten die Bestimmungen des Testaments weiterlesen…

Berliner Testament bindet nicht, wenn es auch um Pflege geht

Bei einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass ihre Kinder Erben des längstlebenden Ehegatten werden sollen. Meistens wird bestimmt, dass nach dem Tod des ersten Ehegatten der längstlebende an diese Erbeinsetzung auch gebunden ist und keinen anderen Erben mehr bestimmen kann. Dadurch ist der Längstlebende zudem eingeschränkt, Vermögen weiterlesen…