Facebook, E-Mail & Co.: Wer hat Zugriff – und wie regelt man das?

Was passiert mit dem digitalen Nachlass?

In unserer zunehmend digitalisierten Welt hinterlassen wir nicht nur physische Gegenstände, sondern auch eine Vielzahl digitaler Spuren: E-Mail-Konten, Social-Media-Profile, Online-Abonnements, Cloud-Speicher und mehr. Doch was geschieht mit diesen digitalen Vermögenswerten nach unserem Tod?

Was umfasst der digitale Nachlass?

Der digitale Nachlass beinhaltet sämtliche digitalen Daten und Konten einer Person. Dazu zählen unter anderem:

  • E-Mail-Konten
  • Social-Media-Profile (z. B. Facebook, Instagram, Twitter)
  • Cloud-Speicher (z. B. Google Drive, Dropbox)
  • Online-Banking und Zahlungsdienste (z. B. PayPal)
  • Digitale Abonnements (z. B. Streaming-Dienste)
  • Digitale Güter (z. B. E-Books, Musik, Kryptowährungen)

Diese digitalen Vermögenswerte können sowohl ideellen als auch finanziellen Wert haben und sollten daher bei der Nachlassregelung berücksichtigt werden.

Rechtliche Grundlagen: Vererbbarkeit des digitalen Nachlasses

Nach deutschem Recht geht mit dem Tod einer Person deren gesamtes Vermögen auf die Erben über (§ 1922 BGB). Dies schließt auch digitale Vermögenswerte ein.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass auch digitale Inhalte wie E-Mails und Social-Media-Konten vererbbar sind. Im konkreten Fall ging es um den Zugang der Eltern zu dem Facebook-Konto ihrer verstorbenen Tochter. Der BGH stellte fest, dass digitale Inhalte ähnlich wie Tagebücher oder Briefe zu behandeln sind und somit vererbt werden können.

Darüber hinaus hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden, dass Erben nicht nur passiven Zugriff auf Social-Media-Konten erhalten, sondern diese auch aktiv nutzen dürfen. Im konkreten Fall ging es um den Instagram-Account eines verstorbenen Nutzers, den die Erben weiterführen wollten. Das Gericht bestätigte das Recht zur aktiven Nutzung des Kontos.

Vorsorge treffen: So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Um sicherzustellen, dass Ihre digitalen Vermögenswerte nach Ihrem Tod in Ihrem Sinne behandelt werden, sollten Sie folgende Maßnahmen ergreifen:

  1. Bestandsaufnahme: Erstellen Sie eine Liste Ihrer digitalen Konten und Zugänge.
  2. Zugangsdaten sichern: Hinterlegen Sie Passwörter und Zugangsinformationen an einem sicheren Ort, beispielsweise in einem Passwort-Manager oder bei einer vertrauenswürdigen Person.
  3. Vorsorgevollmacht und Testament: Regeln Sie in einer Vorsorgevollmacht oder in Ihrem Testament, wer sich um Ihren digitalen Nachlass kümmern soll und welche Wünsche Sie bezüglich der Handhabung Ihrer digitalen Konten haben.
  4. Anbieter-spezifische Einstellungen: Viele Online-Dienste bieten Funktionen zur Nachlassregelung an. Beispielsweise können Sie bei Facebook einen Nachlasskontakt benennen oder bei Google einen Kontoinaktivitäts-Manager einrichten.

Fazit

Der digitale Nachlass ist ein wichtiger Bestandteil der Nachlassregelung und sollte nicht vernachlässigt werden. Durch frühzeitige Vorsorge können Sie sicherstellen, dass Ihre digitalen Vermögenswerte in Ihrem Sinne verwaltet werden und Ihren Erben unnötige Schwierigkeiten erspart bleiben.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Regelung des digitalen Nachlasses stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.