Frau beim Schreiben ihres Testaments

Warum ein handgeschriebenes Testament oft nicht ausreicht

Ein handschriftliches Testament – auch eigenhändiges Testament genannt – ist eine einfache Möglichkeit, den eigenen letzten Willen festzuhalten. Doch gerade diese scheinbare Einfachheit birgt Risiken: Formfehler, Unklarheiten oder fehlende rechtliche Beratung können dazu führen, dass der letzte Wille nicht wie gewünscht umgesetzt wird.

Was ist ein handschriftliches Testament?

Ein handschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein (§ 2247 BGB). Es sollte zudem Ort und Datum enthalten, um im Streitfall Klarheit über die zeitliche Einordnung zu schaffen. Fehlt beispielsweise die Unterschrift oder wurde das Testament mit dem Computer verfasst, ist es unwirksam.

Häufige Probleme in der Praxis

Trotz der klaren gesetzlichen Vorgaben sind Formfehler keine Seltenheit. So hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass ein Testament unwirksam ist, wenn die Unterschrift sich nicht unter dem Text befindet.

Zudem können unklare Formulierungen oder das Fehlen wichtiger Angaben dazu führen, dass der tatsächliche Wille des Erblassers nicht eindeutig erkennbar ist. In solchen Fällen droht die gesetzliche Erbfolge, die möglicherweise nicht den Vorstellungen des Erblassers entspricht.

Testierfähigkeit und Anfechtung

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Testierfähigkeit. War der Erblasser zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung beispielsweise aufgrund einer Demenz nicht in der Lage, die Tragweite seiner Entscheidung zu erkennen, kann das Testament unwirksam sein.

Auch wenn der Erblasser bei der Erstellung des Testaments einem Irrtum unterlag oder durch Täuschung oder Drohung beeinflusst wurde, ist eine Anfechtung möglich (§§ 2078, 2079 BGB).

Fazit: Rechtssicherheit durch fachkundige Beratung

Ein handschriftliches Testament kann eine kostengünstige Möglichkeit sein, den eigenen letzten Willen zu dokumentieren. Doch ohne juristische Beratung besteht die Gefahr, dass Formfehler oder unklare Formulierungen zu unerwünschten Ergebnissen führen. Um sicherzustellen, dass Ihr letzter Wille rechtssicher und eindeutig festgehalten wird, empfiehlt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Erbrecht. So können Sie sicher sein, dass Ihre Wünsche im Erbfall auch tatsächlich umgesetzt werden.

Gerne berate ich Sie ausführlich bei der Errichtung Ihres persönlichen Testaments.