Unternehmer-Testament

Das Unternehmen vererben – aber richtig!

Was bei einem Unternehmer-Testament zu beachten ist

Ein Unternehmen ist mehr als nur ein Vermögenswert. Es ist oft das Lebenswerk des Unternehmers – verbunden mit Verantwortung gegenüber Mitarbeitenden, Kunden und der eigenen Familie. Wer möchte, dass der Betrieb auch in der nächsten Generation erfolgreich weitergeführt wird, sollte in einem so genannten Unternehmer-Testament die Unternehmensnachfolge rechtzeitig und strukturiert regeln. Denn anders als bei privatem Vermögen gibt es bei der Unternehmensvererbung besondere Fallstricke – aber auch gezielte Gestaltungsmöglichkeiten.

Den richtigen Nachfolger finden

Eine der wichtigsten Fragen lautet: Wer soll das Unternehmen übernehmen?
Nicht immer ist die Antwort sofort klar – nicht jedes Kind oder Familienmitglied ist geeignet oder bereit, die Verantwortung zu tragen. Umso wichtiger ist es, potenzielle Nachfolger frühzeitig einzubinden, ihre Fähigkeiten realistisch einzuschätzen und bei Bedarf durch Aus- oder Weiterbildung zu fördern.

Die gewählte Person sollte nicht nur fachlich, sondern auch menschlich geeignet sein – schließlich steht sie künftig nicht nur in finanzieller, sondern oft auch in rechtlicher und moralischer Verantwortung.

Den Nachfolger ins Unternehmer-Testament einbeziehen

Ist ein Nachfolger gefunden, sollte dieser auch explizit im Testament oder Erbvertrag benannt werden. Nur so ist sichergestellt, dass er das Unternehmen tatsächlich erhält – und nicht durch gesetzliche Erbfolge oder eine unklare Formulierung übergangen wird.

Besonders in Familien mit mehreren Kindern ist eine klare und eindeutige Regelung notwendig, um spätere Streitigkeiten oder Zerschlagung des Unternehmens zu vermeiden.

Steuerfreibeträge und Unternehmensbewertung nutzen

Bei der Übertragung von Betriebsvermögen gibt es erbschaftsteuerliche Vorteile, die Unternehmer gezielt nutzen können:

  • Berücksichtigung der Verschonungsregelungen nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (§§ 13a, 13b ErbStG)
  • Bis zu 85 % oder sogar 100 % Steuerbefreiung möglich
  • Voraussetzung: Fortführung des Unternehmens über 5 bzw. 7 Jahre und Einhaltung bestimmter Lohnsummen

Wichtig: Die genaue Ausgestaltung hängt von der Unternehmensform, dem Bewertungsverfahren und der Größe des Betriebs ab – hier lohnt sich rechtlicher und steuerlicher Rat unbedingt.

Die eigene Absicherung nicht vergessen

Auch wer sein Unternehmen überträgt, sollte an sich selbst denken. Möglich ist z. B.:

  • Nießbrauch oder Ertragsbeteiligung
  • Leibrente oder monatliche Versorgungsleistungen
  • Stimmrechtsvorbehalt in der Gesellschaft

Diese Maßnahmen sichern den Lebensunterhalt und ermöglichen, auch nach der Übergabe Einfluss zu nehmen, etwa bei strategischen Entscheidungen oder Investitionen.

Pflichtteilsansprüche absichern

Ein häufiger Fehler: Der Unternehmer überträgt das Unternehmen auf ein Kind – und vergisst dabei, dass andere Kinder und Nachkommen noch jeweils einen Pflichtteilsanspruch haben bzw. haben können. Kommt es zum Erbfall, können enterbte Pflichtteilsberechtigte (z. B. Geschwister) Zahlungen vom Nachfolger verlangen, was zur wirtschaftlichen Überforderung führen kann.

Die Lösung: Verträge zum Pflichtteilsverzicht, Ausgleichszahlungen oder die geschickte Nutzung von Schenkungsfristen (10-Jahres-Regel), um im Einzelfall einen bestehenden Pflichtteilsergänzungsanspruch zu reduzieren.

Erhalt des Unternehmens in der Familie

Oft besteht der Wunsch, das Unternehmen als Familientradition zu erhalten. Dies kann durch folgende Maßnahmen unterstützt werden:

  • Anordnung einer Testamentsvollstreckung, um z. B. eine Zerschlagung zu verhindern
  • Bindungsklausel im Gesellschaftsvertrag
  • Verkaufssperre oder Vorkaufsrecht für Familienmitglieder

So bleibt das Unternehmen als Ganzes erhalten – auch über mehrere Generationen hinweg.

Einfluss über den Tod hinaus

Viele Unternehmer möchten mit ihrem Unternehmer-Testament sicherstellen, dass das Unternehmen in ihrem Sinne weitergeführt wird. Neben der Testamentsvollstreckung können auch familieninterne Beiräte, Richtlinien zur Unternehmensführung oder Stiftungen eingerichtet werden.

So kann das Lebenswerk auch langfristig geschützt werden – ohne ständige Einmischung, aber mit einer klaren strategischen Leitlinie.

Fazit

Ein Unternehmen zu vererben ist mehr als eine Vermögensübertragung – es ist ein komplexer rechtlicher und emotionaler Prozess. Wer ihn gut vorbereitet, kann sein Lebenswerk bewahren, seine Familie entlasten und Streit vermeiden.

Lassen Sie sich beraten!
Rechtzeitig, individuell und
mit Blick auf das Ganze.