Was ist zu tun, wenn der Erbfall eingetreten ist?

Was zu tun ist, wenn ein Erbfall eingetreten ist?

Erbe geworden – was nun?
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine emotionale Ausnahmesituation. Gleichzeitig stehen Erben vor zahlreichen organisatorischen und rechtlichen Herausforderungen. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Schritte nach Eintritt des Erbfalls.

1. Todesfall melden und Sterbeurkunde beantragen
Der Todesfall muss dem Standesamt des Sterbeortes innerhalb von drei Werktagen gemeldet werden. Dazu benötigen Sie den Totenschein, den Personalausweis des Verstorbenen und gegebenenfalls weitere Dokumente wie Heirats- oder Geburtsurkunden. Die Sterbeurkunde ist für viele weitere Schritte erforderlich.

2. Testament auffinden und beim Nachlassgericht einreichen
Falls ein Testament vorhanden ist, muss es unverzüglich beim zuständigen Nachlassgericht eingereicht werden. Wer ein Testament findet und es nicht abliefert, macht sich strafbar.

3. Erbschaft annehmen oder ausschlagen
Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen automatisch auf die Erben über (§ 1922 BGB). Allerdings haben Erben die Möglichkeit, die Erbschaft innerhalb von sechs Wochen auszuschlagen (§ 1944 BGB). Diese Frist beginnt mit der Kenntnis vom Erbfall und der Erbenstellung. Bei Auslandsbezug verlängert sich die Frist ggf. auf sechs Monate.
Die Ausschlagung muss gegenüber dem Nachlassgericht erklärt werden und kann nicht widerrufen werden. Unter besonderen Voraussetzungen kommt allenfalls eine Anfechtung in Betracht. Die Ausschlagung ist besonders dann sinnvoll, wenn der Nachlass überschuldet ist.

4. Erbschein beantragen
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das die Erbenstellung nachweist. Er wird beim Nachlassgericht beantragt und ist oft erforderlich, um über Bankkonten zu verfügen oder Grundbucheinträge zu ändern. Bei notariellen Testamenten kann der Erbschein entbehrlich sein. Bei Banken genügt auch bei einem handschriftlichen Testament in der Regel das Eröffnungsprotokoll zum Nachweis.

5. Nachlass sichern
Erben sollten den Nachlass vor unbefugtem Zugriff schützen. Dazu gehört das Sichern von Immobilien, das Sperren von Konten und das Überprüfen von Vollmachten. Bestehende Verträge und Daueraufträge bei der Bank sollten geprüft und gegebenenfalls gekündigt werden.

6. Pflichtteilsansprüche prüfen
Nahestehende Angehörige, die im Testament nicht bedacht wurden, können unter Umständen Pflichtteilsansprüche geltend machen. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben. Auch Schenkungen des Erblassers können noch Berücksichtigung finden und zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen führen.

7. Erbschaftsteuer beachten
Erben müssen prüfen, ob Erbschaftsteuer anfällt. Die Höhe der Steuer hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes ab. Es gelten Freibeträge, zum Beispiel 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder.

Fazit
Der Erbfall bringt viele Aufgaben mit sich, die in einer emotional belastenden Zeit bewältigt werden müssen. Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Nachlass im Sinne des Erblassers zu regeln.

Wenn Sie in einem Erbfall Unterstützung benötigen oder Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Seite.