Vorsorge

Durch eine Vorsorgevollmacht können Sie Regelungen treffen für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr handlungsfähig sind. Dadurch soll eine rechtliche, vom Betreuungsgericht angeordnete Betreuung vermieden werden. Das kann nicht nur im Alter erforderlich sein, sondern auch im Krankheitsfall, nach einem Unfall oder anderen Ereignissen. Mit der Vollmacht können Sie festlegen, wer sich dann um Ihre Belange kümmern soll, aber auch, wie dies geschehen soll. Sie können den Geltungsbereich der Vollmacht bestimmen und Kontrollmöglichkeiten schaffen. Es besteht die Möglichkeit, die Wirksamkeit der Vollmacht auch über den Tod hinaus zu erstrecken.

Alternativ können Sie auch eine Betreuungsverfügung errichten, die entsprechende Anweisungen an das Betreuungsgericht enthält, wenn Sie (noch) keine Vollmacht erteilen wollen

Mit der Patientenverfügung legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen für Sie im Sterbeprozess in Betracht kommen und welche Sie ausschließen möchten. Ihr Bevollmächtigter ist derjenige, der sich um die Durchsetzung dieser Wünsche kümmern kann.

Im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann ich für Sie die getroffenen Verfügungen registrieren lassen.