Vorsorge – für den Fall, dass Sie selbst nicht mehr entscheiden können
Durch Krankheit, Unfall oder Alter kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er auf die Hilfe anderer angewiesen ist.
Eine rechtzeitig erteilte Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung sorgen dafür, dass Ihre Wünsche respektiert werden – und dass eine Person Ihres Vertrauens für Sie handeln kann.
Ich berate Sie bei der Ausgestaltung folgender Vorsorgedokumente:
- Vorsorgevollmacht – zur Regelung rechtlicher, finanzieller und persönlicher Angelegenheiten
- Betreuungsverfügung – als Alternative oder Ergänzung zur Vollmacht
- Patientenverfügung – zur Festlegung medizinischer Maßnahmen in Grenzsituationen
Alle Vorsorgedokumente können auf Wunsch im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden – auch darum kümmere ich mich für Sie.