Ist Ihre Patientenverfügung wirksam abgefasst?
Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16 – hat der BGH die Anforderungen an den Inhalt von Patientenverfügungen deutlich erhöht.
Mit seiner Entscheidung vom 06.07.2016 – XII ZB 61/16 – hat der BGH die Anforderungen an den Inhalt von Patientenverfügungen deutlich erhöht.
Ein Testament kann auch handschriftlich, ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, verfasst werden. Während ein Erbvertrag grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf, können Ehegatten auch ein gemeinsames Ehegattentestament handschriftlich aufsetzen.
Es kommt leider nicht selten vor, dass die eigentlich Verpflichteten, die für eine angemessene und schnelle Beisetzung sorgen sollen, diese Aufgabe nicht übernehmen wollen, sei es, dass sie zu dem Verstorbenen keinen Kontakt hatten oder sogar ein schlechtes Verhältnis bestand.
Bei jedem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen als Erstes die Aufgabe, für eine angemessene Bestattung des Verstorbenen zu sorgen.
Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Das Gesetz nennt dies „eigenhändig“, was bedeutet, dass das Dokument nicht nur unterschrieben, sondern mit seinem gesamten Inhalt vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein muss.
Bei einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass ihre Kinder Erben des längstlebenden Ehegatten werden sollen.