Die Beerdigung – Rechte, Pflichten, Kosten
Bei jedem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen als Erstes die Aufgabe, für eine angemessene Bestattung des Verstorbenen zu sorgen.
Bei jedem Todesfall stellt sich für die Hinterbliebenen als Erstes die Aufgabe, für eine angemessene Bestattung des Verstorbenen zu sorgen.
Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Das Gesetz nennt dies „eigenhändig“, was bedeutet, dass das Dokument nicht nur unterschrieben, sondern mit seinem gesamten Inhalt vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein muss.
Bei einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass ihre Kinder Erben des längstlebenden Ehegatten werden sollen.