Im Rahmen meiner Tätigkeit erlebe ich es häufig, dass ein Erblasser keine Vorsorge getroffen hat und es zur gesetzlichen Erbfolge kommt. Es gilt dann zu bestimmen, wer Erbe geworden ist, und welche Schritte einzuleiten sind. So kann sich auch die Frage stellen, ob die Erbschaft angenommen werden soll oder eine Ausschlagung ratsam ist. Hier sind Fristen zu wahren. Sind im Nachlass Grundstücke vorhanden, aber auch zur Regelung vieler anderer Rechtsverhältnisse, ist es bei der gesetzlichen Erbfolge in der Regel erforderlich, einen Erbschein zu beantragen.
Aber auch, wenn ein Erblasser ein Testament hinterlassen hat, bedarf die Rechtslage häufig einer weiteren Prüfung. Dies gilt insbesondere dann, wenn das hinterlassene Testament auslegungsbedürftig ist. Sind nicht alle gesetzlichen Erben in dem Testament bedacht, muss geprüft werden, ob Pflichtteilsansprüche bestehen. In manchen Konstellationen, so wenn gestaffelte Erbeinsetzungen erfolgen, zum Beispiel in Form der sogenannten Vor- und Nacherbfolge, muss ebenfalls abgewogen werden, ob eine Ausschlagung erfolgen soll.
Im Erbfall berate und unterstütze ich Sie insbesondere in folgenden Bereichen:
- Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft oder eines Vermächtnisses
- Möglichkeiten der Haftungsbeschränkung
- Ansprüche von Nachlassgläubigern
- Erbscheinsverfahren
- Geltendmachung oder Abwehr von Erbansprüchen und Pflichtteilsrechten
- Verwaltung und Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
- Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung
- Beratung in erbschaftssteuerlichen und sonstigen mit dem Erbfall zusammenhängenden steuerlichen Fragen