Gemeinsames Ehegattentestament – kann der längerlebende Ehegatte es ändern?

Stellen Sie sich vor, Ihre Eltern errichten ein gemeinsames Testament und setzen sich gegenseitig zu Erben ein. Später wird dieses Testament ergänzt, Ihre Eltern bestimmen, dass Sie gemeinsam mit Ihren Geschwistern den Längerlebenden beerben sollen. Dann stirbt der erste Elternteil. Im Vertrauen darauf, dass Sie später den anderen Elternteil beerben werden, akzeptieren Sie den Willen weiterlesen…

Vergessene Bestimmungen in einem Testament

Ein Testament kann auch handschriftlich, ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, verfasst werden. Während ein Erbvertrag grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf, können Ehegatten auch ein gemeinsames Ehegattentestament handschriftlich aufsetzen. Weit bekannt ist das „Berliner Testament“, mit dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen und dann in der Regel die – gemeinsamen – Kinder weiterlesen…