Vergessene Bestimmungen in einem Testament

Ein Testament kann auch handschriftlich, ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, verfasst werden. Während ein Erbvertrag grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf, können Ehegatten auch ein gemeinsames Ehegattentestament handschriftlich aufsetzen. Weit bekannt ist das „Berliner Testament“, mit dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen und dann in der Regel die – gemeinsamen – Kinder weiterlesen…

Berliner Testament bindet nicht, wenn es auch um Pflege geht

Bei einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass ihre Kinder Erben des längstlebenden Ehegatten werden sollen. Meistens wird bestimmt, dass nach dem Tod des ersten Ehegatten der längstlebende an diese Erbeinsetzung auch gebunden ist und keinen anderen Erben mehr bestimmen kann. Dadurch ist der Längstlebende zudem eingeschränkt, Vermögen weiterlesen…