Das eigenhändige Testament – Fallstricke der Form

Ein Testament kann grundsätzlich handschriftlich verfasst werden. Das Gesetz nennt dies „eigenhändig“, was bedeutet, dass das Dokument nicht nur unterschrieben, sondern mit seinem gesamten Inhalt vom Erblasser selbst mit der Hand geschrieben sein muss. Auch Ehegatten können in dieser Form ein gemeinsames Testament errichten. In diesem Fall schreibt einer der Ehegatten die Bestimmungen des Testaments weiterlesen…