Berliner Testament bindet nicht, wenn es auch um Pflege geht

Bei einem sogenannten „Berliner Testament“ setzen sich Ehegatten gegenseitig zu Erben ein und bestimmen, dass ihre Kinder Erben des längstlebenden Ehegatten werden sollen. Meistens wird bestimmt, dass nach dem Tod des ersten Ehegatten der längstlebende an diese Erbeinsetzung auch gebunden ist und keinen anderen Erben mehr bestimmen kann. Dadurch ist der Längstlebende zudem eingeschränkt, Vermögen weiterlesen…