Vergessene Bestimmungen in einem Testament
Ein Testament kann auch handschriftlich, ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, verfasst werden. Während ein Erbvertrag grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf, können Ehegatten auch ein gemeinsames Ehegattentestament handschriftlich aufsetzen. Weit bekannt ist das „Berliner Testament“, mit dem sich Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen und dann in der Regel die – gemeinsamen – Kinder weiterlesen…